Bürgerhütte
Wichtiger Hinweis für die Nutzung der Bürgerhütte
Die Bürgerhütte kann grundsätzlich weiterhin gemietet und genutzt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem durch den Kanton angeordneten absoluten Feuerverbot besondere Einschränkungen gelten.
Dies betrifft insbesondere:
- sämtliche fest installierten und mobilen Grillstellen
- das Entfachen von offenem Feuer
- Feuerstellen und Feuerschalen
- die Verwendung von Gasgrills
- weitere Geräte oder Einrichtungen, bei denen Feuer oder Hitze entsteht
Die Möglichkeit, die Bürgerhütte zu mieten, bleibt auch während eines Feuerverbots bestehen. Die Nutzung der Feuer- und Grilleinrichtungen ist während dieser Zeit absolut verboten.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Anlass über die aktuell geltenden kantonalen Bestimmungen und Feuerverbote und beachten Sie diese zwingend. Änderungen der Gefahrenstufe und des Feuerverbots können kurzfristig erfolgen.
Die Bürgerhütte Frenkendorf befindet sich auf dem Gemeindeacker 