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Bürgerhütte

Wichtiger Hinweis für die Nutzung der Bürgerhütte

Die Bürgerhütte kann grundsätzlich weiterhin gemietet und genutzt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem durch den Kanton angeordneten absoluten Feuerverbot besondere Einschränkungen gelten.

Dies betrifft insbesondere:

  • sämtliche fest installierten und mobilen Grillstellen
  • das Entfachen von offenem Feuer
  • Feuerstellen und Feuerschalen
  • die Verwendung von Gasgrills
  • weitere Geräte oder Einrichtungen, bei denen Feuer oder Hitze entsteht

Die Möglichkeit, die Bürgerhütte zu mieten, bleibt auch während eines Feuerverbots bestehen. Die Nutzung der Feuer- und Grilleinrichtungen ist während dieser Zeit absolut verboten.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Anlass über die aktuell geltenden kantonalen Bestimmungen und Feuerverbote und beachten Sie diese zwingend. Änderungen der Gefahrenstufe und des Feuerverbots können kurzfristig erfolgen.

Es ist ein schönes Naherholungsgebiet. Es ist unser Banntagsplatz. Die Hütte kann auch gemietet werden. Bitte füllen Sie das Benützungsgesuch aus, dieses finden sie hier Anfrage Miete Bürgerhütte
 

Die Bürgerhütte Frenkendorf befindet sich auf dem Gemeindeacker