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Einbürgerungen

Sie sind Kantonsbürger/in, Schweizer Bürger/in oder ausländische/r Staatsangehörige/r und möchten sich in Frenkendorf einbürgern lassen? Bitte prüfen Sie im Vorfeld die Voraussetzung. 


Einbürgerung Ausländische Staatsangehörigkeit 

Die Schweizer Staatsangehörigkeit erlangen

  • Wohnsitzdauer in der Schweiz von insgesamt 10 Jahren, davon mindestens 5 Jahre in Frenkendorf. Bei Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren verheiratet sind, muss eine der beiden Personen die Wohnsitzvorraussetzungen erfüllen. Für die andere Person gilt insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
  • Aufenthaltsjahre in der Schweiz zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
  • Eingliederung in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse müssen gegeben sein.
  • Vertraut sein mit den schweizerischen Traditionen, Sitten und Gebräuchen.
  • Das verstehen des schweizerischen politischen System.
  • Innere und äussere Sicherheit der Schweiz darf nicht gefährdet werden.
  • Die Einbürgerungskosten werden (ohne eidgenössische und kantonale Bewilligungsgebühren) nach effektivem Verwaltungsaufwand, in der Regel nicht höher als CHF 3’000.–, pro Verfahren in Rechnung gestellt.
  • Aufenthalte mit einer vorläufigen Aufnahme werden Ihnen zur Hälfte an die Wohnsitzfrist angerechnet.
  • Sie dürfen in den letzten 3 Jahren vor der Einreichung Ihres Gesuches keine Sozialhilfe bezogen haben.
  • Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im Alltag verständigen können (mündlich B1, schriftlich A2). 
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Gesuchs müssen Sie zwingend eine Wohnsitzbestätigung mit einreichen.
  • Weitere Voraussetzungen, ausführliche Informationen und Leitfaden,  finden Sie auf der Website des Kantons Sicherheitsdirektion Amt für Migration und BürgerrechtNach erster Prüfung durch das Migrationsamt wird Ihr Gesuch an die Bürgergemeinde weitergeleitet. Diese lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgerrat Frenkendorf ein. Das Gesuch können Sie während der Öffnungszeiten der Verwaltung der Bürgergemeinde jeweils am Montag, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr abholen. 

Einbürgerungen Schweizerinnen und Schweizer

  • Wohnsitzdauer in Frenkendorf von mindestens 3 Jahren
  • Zusammen mit dem neuen Bürgerrecht darf die bewerbende Person nicht mehr als drei Bürgerrechte besitzen. Auf ein weiteres Bürgerrecht müsste verzichtet werden.
  • Die Einbürgerungskosten werden (ohne kantonalen Gebühren) nach effektivem Verwaltungsaufwand, in der Regel nicht höher als CHF 2’000.–, pro Verfahren in Rechnung gestellt. Weitere Voraussetzungen, Ausnahmen sowie ausführliche Informationen finden Sie auf in den Merkblättern des Kantons Sicherheitsdirektion Amt für Migration und Bürgerrecht

Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Unter bestimmten Umständen ist auch eine erleichterte Einbürgerung möglich. Bitte entnehmen Sie die Information unter folgendem Link Staatssekretariat für Migration SEM